Hausbesuch
Persönliche Beratung in Ihrer vertrauten Umgebung.
Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI in Niedersachsen – persönlich, verständlich und direkt bei Ihnen zu Hause.

Persönliche Beratung in Ihrer vertrauten Umgebung.
Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI durch eine anerkannte Beratungsperson.
Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen und direkt abgerechnet.
Der Beratungsbesuch unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige dabei, die Pflege zu Hause gut und sicher zu gestalten.
Für Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Wer mit Pflegegrad 2 bis 5 ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss derzeit halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, besprechen Ihre Pflegesituation, beantworten Fragen und geben praktische Hinweise für den Alltag.
Für Sie entstehen für den vorgesehenen Beratungsbesuch keine eigenen Kosten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
Ein Anruf oder eine kurze Nachricht genügt. Wir melden uns zurück und stimmen einen passenden Termin mit Ihnen ab.
Termin anfragen →
Rufen Sie uns an oder senden Sie eine kurze Anfrage über das Kontaktformular.
Wir kommen zum vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause und nehmen uns Zeit für Ihre Situation.
Wir besprechen die häusliche Pflege, beantworten Fragen und geben praktische Empfehlungen.
Der Beratungsbesuch wird dokumentiert. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
Zwei Pflegefachkräfte, ein gemeinsames Ziel: Ihnen Sicherheit, Orientierung und verständliche Unterstützung für die Pflege zu Hause zu geben.

Seit vielen Jahren arbeite ich in unterschiedlichen Bereichen der Pflege und kenne sowohl die Herausforderungen im Pflegealltag als auch die vielen Fragen, die für Angehörige plötzlich entstehen können.
Mir ist wichtig, Pflege verständlich zu erklären und gemeinsam Lösungen zu finden, die im Alltag wirklich funktionieren.
Als Pflegefachfrau und Pflegeberaterin begleite ich Sie persönlich und individuell.
Ich höre zu, erkläre verständlich und finde gemeinsam mit Ihnen die besten Möglichkeiten.

Die wichtigsten Antworten rund um Termin, Kosten und Ablauf.
Frage telefonisch klärenWenn Sie Pflegegrad 2 bis 5 haben und ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen Sie derzeit einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Bei Pflegegrad 4 und 5 kann die Beratung auf Wunsch zusätzlich vierteljährlich stattfinden.
Nein. Der gesetzlich vorgesehene Beratungsbesuch wird von der Pflegekasse getragen. Wir rechnen die Leistung direkt mit der Pflegekasse ab.
Ja. Der Beratungsbesuch findet grundsätzlich bei Ihnen in der häuslichen Umgebung statt. So können wir Ihre Pflegesituation praxisnah besprechen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 und ausschließlichem Pflegegeld müssen den Beratungsbesuch halbjährlich nutzen. Mit Pflegegrad 1 oder bei ambulanten Pflegesachleistungen kann ein Beratungsbesuch ebenfalls halbjährlich freiwillig in Anspruch genommen werden.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Formular. Wir melden uns zurück und stimmen den nächstmöglichen Termin passend zu Ihrer Region und unserer Tourenplanung mit Ihnen ab.
Wir dokumentieren den Beratungsbesuch und besprechen mit Ihnen sinnvolle nächste Schritte. Der erforderliche Nachweis wird entsprechend den Vorgaben an die Pflegekasse übermittelt.
Am schnellsten erreichen Sie uns telefonisch. Alternativ können Sie das Formular nutzen – wir melden uns bei Ihnen zurück.
Nur die Angaben, die wir für die Kontaktaufnahme benötigen.